AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Neue Medien Gestalten GmbH
für Grafikleistungen, Multimediadienstleistungen und Filmproduktionen

1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Agentur Neue Medien Gestalten GmbH (folgend NMG genannt) und dem Vertragspartner/Kunden. NMG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder an NMG erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen NMG insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von NMG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt NMG, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

2.4. NMG überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und NMG.

2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6. NMG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt NMG zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann NMG 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist NMG berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.

4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, NMG entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von NMG abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Aufraggeber, NMG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Gesamtvergütung in 2 Zahlungsphasen zu leisten. Mit der Auftragsvergabe = I. Zahlungsphase, 40% der Gesamtvergütung und nach der Fertigstellung = II. Zahlungsphase, 60% der Gesamtvergütung.

5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht für NMG Gestaltungsfreiheit.

5.3. Bei Zahlungsverzug kann NMG Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt etc.

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

NMG  ist berechtigt, ihre Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten, ohne dass es hierfür einer Einwilligung des Käufers bedarf. Im Rahmen eines Factoring-Vertrages arbeitet NMG mit der Crefo-Factoring Nordwest GmbH zusammen.

Sofern Forderungen im Rahmen des Factoring an die Crefo-Factoring Nordwest GmbH verkauft und abgetreten werden, können Zahlungen gemäß Rechnungshinweis mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Crefo-Factoring Nordwest GmbH, Neuenstr. 76-80, 28195 Bremen, als Dienstleistungspartner des Rechnungsausstellers geleistet werden. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf sämtlichen Rechnungen.

Bei berechtigtem Interesse, insbesondere im Rahmen des Kaufs auf Rechnung, nimmt die Crefo eine Bonitätsprüfung vor, im Rahmen derer Kundendaten gespeichert und verarbeitet werden. Hierbei handelt es sich um den Namen, die Anschrift, evtl. Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Verkäufers, sowie dessen Zahlungsverhalten und Beteiligungsverhältnisse der Privatperson.

7.2. Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

7.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7.4. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.

7.5. Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.

7.6. Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.

7.7. Der Auftraggeber kommt bei Nichtzahlung spätestens 20 Tage nach Warenerhalt in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8. Digitale Daten

8.1. NMG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.2. Hat NMG dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von NMG geändert werden.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber NMG 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. NMG ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

10. Haftung

10.1. NMG haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt NMG gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit NMG kein Auswahlverschulden trifft. NMG tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3. Sofern NMG selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche, ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von NMG zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4. Der Auftraggeber stellt NMG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen NMG stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von NMG.

10.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet NMG nicht.

11. Gewährleistung

11.1. NMG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

11.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim NMG geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

11.3. Verträge zur Suchmaschinenoptimierung oder Suchmaschinenmarketing von Internetseiten (z.B. Google AdWords) sind Dienstverträge und es wird keine Gewährleistung für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.

12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

12.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. NMG behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann NMG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an NMG übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber NMG von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

13. Erfüllungshilfen

13.1. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber dritter Personen zu bedienen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von NMG.

14.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.4. Gerichtsstand ist der Sitz von NMG.

14.5. Stand: Februar 2021